Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: selbstbestimmter Alltag trotz Pflegebedürftigkeit

Für Pflegebedürftige sind häufig die körperlichen Einschränkungen, die mit ihrer Erkrankung verbunden sind, belastender als die Krankheit selbst. Sie führen dazu, dass viele bislang selbstverständlichen Alltagstätigkeiten nur noch mit Anstrengungen oder gar nicht mehr alleine erledigt werden können. Erschwerend kommt dabei hinzu, dass die meisten Wohnungen nicht auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen ausgelegt sind.

Mit sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen kann allerdings zumindest ein Teil der bisherigen Selbständigkeit wiederhergestellt und auch die Arbeit von Pflegepersonen erleichtert werden. Deshalb unterstützen die Pflegekasse und andere Fördereinrichtungen notwendige Umbauten durch finanzielle Hilfen.

Förderungsfähige Umbaumaßnahmen

Grundsätzlich können für alle wohnumfeldverbessernden Maßnahmen Beihilfen bezogen werden, die aufgrund der körperlichen Einschränkungen des Pflegebedürftigen notwendig werden. Es ist dabei unerheblich, ob bauliche Veränderungen im engeren Sinne durchgeführt werden, wie dies beim behindertengerechten Umbau des Bads der Fall ist, oder ob zusätzliche Hilfsmittel wie ein Treppenlift installiert werden. Auch Veränderungen an der Innenausstattung können vorgenommen werden, wenn sie den Alltag der Betroffenen oder der Pflegepersonen erleichtern. So können beispielsweise rutschhemmende Bodenbeläge verlegt oder für Rollstuhlfahrer nutzbare Möbel und Elektrogeräte angeschafft werden. Selbst für Veränderungen im Außenbereich sind Zuschüsse erhältlich, wenn diese den Zugang zum Wohnbereich ermöglichen.

Fördermittel für Wohnumfeldverbesserungen

Die Voraussetzung, um eine finanzielle Beihilfe für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhalten, sind lediglich das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit und ein Verbleiben im häuslichen Umfeld. Weder muss eine 24-Stunden-Pflege notwendig sein noch muss die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst geleistet werden. So können neben den Pflegebedürftigen selbst auch pflegende Angehörige oder eine mit der Betreuung betraute Pflegerin aus Polen oder Rumänien von den Erleichterungen im Alltag profitieren. Wenn Umbaumaßnahmen geplant sind, genügt ein formloser Antrag bei der Pflegekasse, die dann eventuell erforderliche Unterlagen anfordert und den Sachverhalt vom medizinischen Dienst prüfen lässt. Abhängig von den konkreten Umbauten können bis zu EUR 4000 bewilligt werden. Zusätzlich ist es möglich, von verschiedenen Förderprogrammen auf Landes- und Kommunalebene und von privaten Stiftungen Gelder für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhalten. Welche jeweils genau in Frage kommen und was dabei beachtet werden muss, erläutern die Pflegeberatungsstellen vor Ort.

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