Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht gerade üppig, wenn es um Zahnersatz geht. Gute Vorsorge wird aber honoriert – die Leistungen steigen, wenn Sie nachweisen, dass Sie regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt waren. Dazu dient das Bonusheft, auf dessen Befüllen Sie deshalb sorgfältig achten sollten.
Missverständliche Prozentsätze
Egal ob Sie eine Zahnarztpraxis in Frankfurt, Flensburg oder Füssen aufsuchen – das Verfahren mit dem Bonusheft ist stets gleich. Erwachsene bekommen pro Jahr einen Stempel mit Datumseintrag, auch wenn zwei Kontrollen pro Jahr empfohlen werden. Wichtig: Wenn Sie zur professionellen Zahnreinigung (PZR) gehen, bestehen Sie darauf, dass auch der Arzt Sie sieht und eine Kontrolle durchführt. Nur dafür gibt es den Stempel, nicht für die Reinigung. Anders ist es bei Kindern und Jugendlichen. Sie bekommen den Stempel pro Halbjahr, wenn sie eine sogenannte Individualprophylaxe (IP) erhalten. Ab dem fünften Jahr bedeutet das lückenlos gefüllte Bonusheft einen höheren Zuschuss für Zahnersatz. Der Basiszuschuss von 50 % steigt dann nämlich um 20 %. Aber Achtung – das sind dann nicht etwas 70 %, denn die 20 % sind auf die ursprünglichen 50 % bezogen. 20 % von 50 % sind nur 10 %, der erhöhte Zuschuss beträgt also 60 %. Ab dem zehnten Jahr steigt der Zuschlag auf 30 % aus 50 %, insgesamt also 65 %. Tipp: Eine Zusatzversicherung für Zahnersatz lohnt auch bei langjährig gepflegtem Bonusheft.
Bonusheft vom Zahnarzt verloren oder vergessen? Kein Problem!
Da jeder Zahnarzt seine Kontrollen und Behandlungen lückenlos dokumentiert und auch mit der Krankenkasse abrechnet, ist es kein Problem, einen Stempel nachträglich zu bekommen, falls Sie das Bonusheft bei Ihrem Zahnarztbesuch nicht dabei hatten. Auch ein komplett verloren gegangenes Bonusheft kann neu erstellt werden. Nur wenn Sie den Zahnarzt gewechselt haben, zum Beispiel durch einen Umzug in eine andere Stadt, müssen Sie die alten Stempel etwas aufwendiger besorgen. Rufen Sie einfach in der alten Praxis an oder schreiben Sie – besonders komfortabel für den Empfänger – einen Brief mit frankiertem Rückumschlag. Sollte es die Praxis nicht mehr geben, hilft vielleicht die Krankenkasse kulant weiter, denn sie hat die Termine ja auch dokumentiert.
Bonusprogramme zusätzlich nutzen
Auch wenn es ähnlich klingt, das Bonusheft hat nichts mit den Bonusprogrammen zu tun, die viele Krankenkassen ihren Versicherten anbieten. Hier geht es darum, durch Vorsorgemaßnahmen Punkte zu sammeln, die Sie später gegen eine Beitragserstattung eintauschen oder die Ihnen die Kostenübernahme zusätzlicher Leistungen sichert, zum Beispiel für eine Zahnreinigung. Achten Sie unbedingt darauf, dass das offizielle Bonusheft zusätzlich abgestempelt wird, denn nur dadurch sichern Sie sich die besseren Leistungen, falls im Alter Zahnersatz nötig wird.